Untersuchungen zur „Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft)“ Hier helfen Ihnen unsere Prüfingenieure von GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH in Stuttgart gerne weiter.
Gerne führen wir nach §§ 41, 42 (2) bzw. 42 (1) BOKraft an Taxen, Mietwagen, Omnibussen und sonstigen Fahrzeugen zur Personenbeförderung durch.
Taxen, Mietwagen, Omnibusse und Fahrzeuge zur Personenbeförderung müssen jährlich zur Hauptuntersuchung und Untersuchung nach BOKraft.
Als GTÜ-Vertragspartner sind wir im amtlichen Bereich seit vielen Jahren Wettbewerber von TÜV und DEKRA und setzen im Namen und auf Rechnung der GTÜ amtliche Prüfungen sowie z. B. die Hauptuntersuchung inkl. „AU“ für Sie um.